Wissenswertes

Änderung von Begrifflichkeiten

Bei der Erstellung der Homepage haben wir uns auch mit der verwendeten Sprache beschäftigt. Für zwei Punkte haben wir keine zufriedenstellende Lösung gefunden und sind bei unserer alten Sprachregelung geblieben:

Wir verwenden seit Beginn 2023 den Begriff „Leistungsnehmende“. Zuvor verwendeten wir den Begriff „Klient“.

Mit dem Wort „Leistungsnehmende“ wird ausgedrückt, dass wir eine Leistung erbringen. Im Gegensatz zu dem Begriff „Klient“ vermittelt der gewählte Begriff eher, dass ein gleichberechtigtes Verhältnis zwischen uns als Leistungsanbieter und den Leistungsnehmenden besteht. Der Begriff drückt jedoch ebenso wie der Begriff „Klient“ nicht ausreichend aus, dass die Leistungsnehmenden wesentliche Teile des Unterstützungsprozesse selbst bestimmen (sollen).

Im Gegensatz zu dem Begriff „Leistungsempfangende“, der suggeriert, dass unser Gegenüber passiv die Leistung empfangen kann, wird mit dem Begriff angedeutet, dass beide Seiten für die Leistungserstellung aktiv sein müssen. Dabei werden weitere bedeutende Abhängigkeiten zwischen allen Beteiligten weiterhin verdeckt. Leistungsnehmende sind z.B. meistens abhängig von der Kostenübernahme durch den LVR und müssen sich damit weiterhin den bestehenden defizitorientierten Zuweisungsregelungen unterordnen.

Andere Begriffe halten wir für zu künstlich, um mit ihnen im Alltag arbeiten zu können, oder sie drücken eine Unverbindlichkeit der Arbeitsbeziehung aus, die wir ebenfalls nicht für sinnvoll halten.

Aus diesen Gründen nutzen wir folgende Begriffe nicht oder kaum: Besucher*innen, Nutzer*innen, Kund*innen, Teilhabeberechtigte.

Das zweite Problem ist die Berücksichtigung des Geschlechts in der Sprache. Traditionell orientiert sich die deutsche Sprache am männlichen Geschlecht. Seit einiger Zeit gibt es Bemühungen Frauen und Personen mit nicht eindeutiger Geschlechtszuordnung gleichberechtigt in unseren sprachlichen und schriftlichen Ausdrucksformen aufzunehmen.

Diese Bemühungen haben leider noch nicht zu einer angepassten neuen Alltagspraxis in der Sprache geführt und es kursieren mehrere alternative Formen.

Wir haben deshalb versucht, den Text möglichst geschlechtsneutral zu formulieren. Wo dies nicht gelungen ist, haben wir die traditionelle Form übernommen. Wir möchten aber betonen, dass immer Personen jeglichen Geschlechts gemeint sind.  

Leichte Sprache

Während wir im mündlichen Umgang mit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung einfache und für sie verständliche Sprache verwenden, ist uns die Übersetzung unserer Homepage sowie vieler Dokumente (z.B. Betreuungsvereinbarung) in Leichte Sprache noch nicht gelungen. Wir sind uns bewusst, dass wir an dieser Stelle nacharbeiten müssen.

Einen ersten Schritt haben wir im März 2024 mit der Übersetzung des Leitbildes in Leichte Sprache unternommen. Einen zweiten Schritt haben wir jetzt bei unserer jährlichen Befragung der Leistungsnehmenden vollzogen, für die wir neben einem ausführlichen einen zweiten verkürzten Fragebogen in einfacher Sprache entworfen haben.