Wissenswertes

Teilhabekonferenz

Wenn sich für die Sachbearbeitenden des LVR aus dem Hilfeplan noch Fragen ergeben, kann dies in einer Teilhabekonferenz mit dem/der Antragsteller*in geklärt werden. Umgekehrt kann der/die Antragsteller*in eine solche Teilhabekonferenz auch verlangen, wenn abzusehen ist, dass er/sie mit der geplanten Entscheidung des LVR nicht einverstanden ist.

Hieran nehmen teil:

  • Eine Vertretung des LVR

  • Der/die Antragsteller*in

  • Vertrauensperson des/der Antragsteller*in (sofern von ihr/ihm gewünscht)

  • Weitere betroffene Rehabilitationsträger (z.b. Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Inklusionsamt, …)

Wir als Leistungserbringer nehmen in dieser Funktion nicht an der Teilhabekonferenz teil. Sie als Antragsteller*in können aber Ihre/n Bezugsbetreuer*in als Vertrauensperson mit zur Teilhabekonferenz nehmen.